Warum wurde die Abteilungsordnung eingeführt?
Um die Aufgabenverteilung, sowie die Rechte und Pflichten der Abteilungen im Innenverhältnis und im Außenverhältnis zu regeln, hat sich die ASV-Vorstandschaft entschlossen, zur Mitgliederversammlung 2008 eine Abteilungsordnung auszuarbeiten.
Am 25.04.2008 wurde diese durch die Mitgliederversammlung beschlossen und in Kraft gesetzt.
Einleitung der aktuellen Abteilungsordnung
Präambel
Innerhalb des Vereins können bei entsprechendem Bedürfnis oder im Hinblick auf
sportfachspezifische Notwendigkeiten Abteilungen eingerichtet werden.
Über die Einrichtung und Auflösung von Abteilungen entscheidet der Vereinsausschuss.
Zur Einbindung der Abteilungen in die Vereinsstruktur erlässt die Mitgliederversammlung im Rahmen und nach Maßgabe der Vereinssatzung nachfolgende Abteilungsordnung.
Die Abteilungsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
