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Mitgliedschaft im ASV

Mit unseren umfangreichen Sportangeboten sind wir bemüht, Ihnen eine attraktive Auswahl sportlicher Betätigungen in unserem Sportverein anbieten zu können. Der Allgemeine Sportverein Rott/Inn e. V. ist nicht nur der Größte in Rott, sondern auch einer der Größten in der Region. Unsere Abteilungen fördern und betreuen über 600 Kinder, Schüler und Jugendliche. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie, Ihre Familie oder Ihre Kinder unserer Sportgemeinschaft beitreten würden.
Um unseren Sportbetrieb aufrecht zu erhalten und die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können, sind wir auch für fördernde passive Mitglieder besonders dankbar.

Deshalb - kommen Sie zu uns, werden Sie ein ASV 'ler

Und so geht's

  • Drucken Sie den im Downloadbereich bereitgestellten Aufnahmeantrag aus.
    Achtung - Für jede Person (Partner und Kinder) muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden!
  • Bei Neumitgliedern muss die 01 Allgemein angekreuzt werden. Die Mitgliedschaft im Hauptverein ist Pflicht und ist die Voraussetzung für eine optionale zusätzliche Spartenmitgliedschaft. Sollten Sie schon ein ASV-Mitglied sein und wollen zusätzlich einer Sparte beitreten, markieren Sie nur die gewünschte Sparte und lassen das Feld 01 frei.
  • Bei der Antragstellung für eine Familienmitgliedschaft ist im Feld < Eltern/Ehegatte bereits Mitglied? > ein Antrag mit
    < nein > und die Folgeanträge mit < ja > zu kennzeichnen. Bitte achten Sie darauf, bei den Anträgen für Kinder, Schüler und Jugendlichen, zusätzlich als Erziehungsberechtigter zu unterzeichnen.
  • Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag im Original an unsere Mitgliederverwalterin
    Annette Sigrüner, Innstufe 6, 83543 Rott am Inn.

    Hinweis - Eine Antragstellung per Email ist leider nicht möglich, da dieser mit Originalunterschrift zu stellen ist.

§ 5 Mitgliedschaft     -    Auszug aus der ASV-Satzung
(1)  Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
(2)  Wer dem Verein beitreten will, hat einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger 
       bedarf der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
(3)  Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Vorstandschaft. Mit Eintragung des Mitglieds in die Mitgliederliste
       beginnt die Mitgliedschaft.
(4)  Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Jahresbeiträge im ASV

Bitte beachten Sie, dass folgende Abteilungen, zusätzlich zum Grundbeitrag 01 Allgemein des ASV, eigene Spartenbeiträge erheben:

02 Fußball, 03 Tennis, 04 Basketball, 05 Judo, 06 Volleyball, 07 Stockschützen, 09 Gymnastik / Turnen, 10 Tischtennis und 12 Wintersport


Beitragsübersicht 01 Allgemein 02 03 04 05 06 07 09 10 12
Erwachsene über 18 Jahre 42,- € 25,- € 55,- € 19,- € 15,- € 15,- € 16,- € 18,- € 11,- €
Familienbeiträge 58,- € 110,- € 30,- € 25,- € 24,- € 16,- €
Mutter, Vater und Kinder bis einschl. 15 Jahre
Jugendliche 16 bis 18 Jahre 16,- € 10,- € 24,- € 19,- € 10,- € 15,- € 6,- €
Schüler, Kinder bis einschl. 15 Jahre 13,- € 10,- € 12,- € 13,- € 7,- € 15,- € 12,- € 3,- €
Rentner, Schwerbehinderte 16,- € 15,- € 9,- € 6,- €
Rentner ab 65 Jahre, früher bitte melden
Familienbeitrag für Rentner 27,- € 25,- € 15,- €
Studenten 16,- € 15,- € 6,- €

* Info zu Abtlg. 03 - Ab 16 Jahren wird eine Arbeitsstundenvorauszahlung von 50€/Jahr erhoben. In Absprache mit dem technischen Wart können diese Stunden abgearbeitet werden. Die Rückzahlung erfolgt zum Jahresende. Frühjahrsinstandsetzung und Einwintern sind ehrenamtlich und fallen nicht unter diese Regelung.
* Info zu Abtlg. 04 - zusätzlich noch Aktivenbetrag für Erwachsene
* Info zu Abtlg. 09 - Beitrag nur für das Kindergerätturnen
* Info zu Abtlg. 10 - Beitrag nur für Aktive


Sollten Sie leider aus unserem Verein austreten wollen, ist das gemäß unserer ASV-Satzung, nur in schriftlicher Form an die Adresse unseres Mitgliederverwalters möglich.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft     -    Auszug aus der ASV-Satzung
(2)  Der dem Verein zu Händen der Vorstandschaft gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des
       Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.

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