Die Vorstandschaft
besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, Finanzverwalter, Mitgliederverwalter, Schriftführer, Jugendleiter und drei Beisitzer.
Die Vorstandschaft führt die Geschäfte des Vereins im Innen- und im Außenverhältnis.
Der Vereinsausschuss
setzt sich aus der Vorstandschaft und aus den ersten Abteilungsleitern zusammen. Die Aufgaben des Vereinsausschusses sind:
- Beschlussfassung über die Auflösung von Abteilungen
- Beschlussfassung über das Beitragswesen
- Beschlussfassung über Erwerb, Belastung und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen im Ganzen
- Beratung der Vorstandschaft
Die Mitgliederversammlung
ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Wahl, Abberufung und Entlastung der Vorstandschaft
- Wahl der drei Kassenprüfer und Entgegennahme des Kassenberichtes
- Beschlussfassung über Änderung der Satzung, über Vereinsauflösung und über Vereinsordnungen
- weitere Aufgaben, soweit diese sich aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind.
