warum benötigt unser Verein eine Satzung?
Im Privatrecht bezeichnet der Begriff Satzung eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses.
Der ASV Rott/Inn e. V. ist ein
eingetragener Verein
(Abkürzung e. V.), der im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts Traunstein geführt wird.
In Deutschland ergibt sich der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen
Vereins aus § 57 und § 58 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB
ASV - Satzung
Die aktuelle Satzung des ASV wurde 2008 komplett überarbeitet und auf der Mitgliederversammlung am 25.04.2008 beschlossen.
Am 28.05.2008 wurde die Satzung mit der Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts in Kraft gesetzt.
